Abmahnungen wegen Google Fonts

Aktuell erreichen uns Anfragen von Kunden, die Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts auf ihrer Webseite erhalten haben.

Diese Abmahnungen stammen sämtlich von ein und demselben Anwalt aus Berlin im Namen einer sog. „IG Datenschutz“, vertreten durch eine Person aus Hannover.

Dem E-Post-Brief (Brief, keine E-Mail!) sind in der Regel sind veraltete Screenshots beigelegt, die belegen sollen, dass im Seitenquelltext Inhalte von fonts.googleapis.com nachgeladen werden. Als Grund für die Abmahnung wird ein Datenschutzverstoß dahingehend genannt, dass die IP-Adresse des Webseitenbesuchers ohne dessen Einwilligung an Google weitergegeben wird. In der Vergangenheit haben in der Tat Gerichte die IP-Adresse als schutzwürdiges Datum eingestuft und diesbezüglich den Klägern auch Schadenersatz zugesprochen.

Die Abmahnung enthält weder eine Abmahngebühr noch eine Unterlassungserklärung sondern ausschließlich eine befristete Zahlungsaufforderung in Höhe von 170 Euro auf ein Treuhandkonto.

Näheres zu diesem Vorgang finden Sie u.a. auf dieser Webseite:

https://www.abofalle-anwalt.de/kilian-lenard-martin-ismail-google-fonts/

Die dort vertretene Einschätzung ist, dass für die Zahlung des geforderten Schadenersatzes keinerlei Grundlage besteht. Sehr wohl aber sollten Sie dringend überprüfen (lassen), ob die Behauptung, auf Ihrer Webseite seien Google Fonts in Verwendung, den Tatsachen entspricht – und dann dieses Problem abstellen.

Für bei uns gehostete Webseiten bieten wir Ihnen an, die notwendigen Änderungen mit Ihnen zusammen durchzuführen, wenn Sie sich selbst nicht dazu in der Lage sehen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Webseiteninhabers, seine Seiten auf datenschutzrechtliche Probleme zu überprüfen und ggfs. zu pflegen.

Wir sind nicht berechtigt oder in der Lage, Rechtsberatung zu geben – aber zumindest im Falle dieser konkreten Abmahnwelle scheinen seriöse Rechtsanwälte mehrheitlich folgende Vorgehensweise zu empfehlen:

  • Ruhe bewahren
  • Das Schreiben weder per Brief noch per E-Mail beantworten
  • Auf gar keinen Fall die erhobene Forderung begleichen
  • Die bemängelten Google Fonts Einbindungen unverzüglich entfernen, ersatzweise bis zur Behebung die Webseite offline nehmen wenn Sie nicht wirtschaftlich auf den durchgehenden Betrieb angewiesen sind

Hilfen zur Selbsthilfe:

Wenn Sie WordPress einsetzen, laden Sie z.B. das Plugin „Local Google Fonts“, aktivieren Sie dieses und wählen Sie in den Einstellungen die Option „Schriften automatisch laden“, sofern Fonts in einer Liste angezeigt werden auch noch den Button „Fonts lokal hosten“ und „Speichern“

Um die Änderungen zu überprüfen gibt es einen hervorragenden Scanner bei erecht24.de: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/13052-datenschutz-und-google-fonts.html

Sollten Sie trotzdem unsicher sein, gehen Sie nicht auf die Forderung ein sondern suchen Sie sich einen qualifizierten Rechtsbeistand. Das wird für die Erstberatung evtl. etwas mehr kosten als die besagten 170 Euro, ist aber in jedem Fall sicherer angelegtes Geld. Sollten Sie die geforderte Zahlung leisten, garantiert Ihnen niemand, dass Sie nicht weiterhin behelligt werden.

Der besagte Anwalt ist bereits von sehr vielen Personen wegen Verdacht auf Rechtsmissbrauch angezeigt und auch seiner zuständigen Anwaltskammer gemeldet worden – wann und in welchem Umfang sich die Presse des Themas annehmen wird ist noch unklar.